Wohnungseigentumsrecht · 16.09.2026

Airbnb in der WEG 2026: Rechte, Pflichten und Verbote

Kurzzeitvermietung über Airbnb und ähnliche Plattformen sorgt häufig für Streit. Entscheidend sind Zweckbestimmung, Beschlusskompetenz, konkrete Beeinträchtigungen und mögliche kommunale Vorgaben.

Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb kann in Wohnungseigentümergemeinschaften zu Konflikten führen. Ob sie zulässig ist, hängt nicht nur vom WEG ab, sondern insbesondere von der vereinbarten Zweckbestimmung, der konkreten Nutzung und zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben.

Ist Kurzzeitvermietung in einer WEG grundsätzlich erlaubt?

Ausgangspunkt ist die Teilungserklärung beziehungsweise Gemeinschaftsordnung. Ist eine Einheit zu Wohnzwecken bestimmt, muss geprüft werden, ob die konkrete Kurzzeitvermietung noch von dieser Zweckbestimmung erfasst wird. Die rechtliche Bewertung hängt dabei von der jeweiligen Vereinbarung und der tatsächlichen Art der Nutzung ab.

Kann die Eigentümerversammlung Airbnb einfach verbieten?

Ein pauschales Verbot durch Mehrheitsbeschluss ist nicht ohne Weiteres möglich. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.04.2019 – V ZR 112/18 – entschieden, dass ein auf Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel beschlossenes Verbot der kurzzeitigen Vermietung nur rechtmäßig ist, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Hintergrund ist, dass die Vermietungsmöglichkeit zur geschützten Rechtsposition des Eigentümers gehören kann.

Wichtig: Ein Totalverbot der Kurzzeitvermietung ist etwas anderes als konkrete Gebrauchs- und Verhaltensregeln für das Zusammenleben in der Anlage.

Was kann die Gemeinschaft trotzdem regeln?

Die Gemeinschaft muss Störungen nicht hinnehmen. Allgemeine Regeln zur Nutzung gemeinschaftlicher Flächen, zu Ruhezeiten oder zur Sicherheit können auch Gäste betreffen. Zudem hat der BGH in der genannten Entscheidung eine Anzeigepflicht für die Überlassung an Dritte auf Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel grundsätzlich anders bewertet als ein vollständiges Vermietungsverbot.

Wann kann die konkrete Nutzung problematisch werden?

Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung „Airbnb“. Probleme können entstehen, wenn die tatsächliche Nutzung einer vereinbarten Zweckbestimmung widerspricht oder andere Eigentümer unzumutbar beeinträchtigt werden. Wiederkehrender Lärm, Verstöße gegen Hausordnung oder eine Nutzung mit deutlich anderem Charakter können deshalb rechtlich relevant sein.

Kommunale Regeln zusätzlich beachten

Neben dem Wohnungseigentumsrecht können Zweckentfremdungsrecht, Registrierungspflichten oder andere kommunale Vorgaben eine Rolle spielen. Diese unterscheiden sich nach Ort und Nutzungskonzept. Eine WEG-interne Gestattung ersetzt daher nicht automatisch erforderliche öffentlich-rechtliche Erlaubnisse.

Was sollten Eigentümer vor einem Beschluss prüfen?

Vor einem Verbot oder einer Einschränkung sollte geklärt werden, was Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung tatsächlich vorgeben, welche konkrete Nutzung beanstandet wird und ob die Gemeinschaft für die gewünschte Regelung eine Beschlusskompetenz besitzt. Umgekehrt sollten vermietende Eigentümer prüfen, ob ihre Nutzung mit der Zweckbestimmung und den örtlichen Vorgaben vereinbar ist.

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Kurzzeitvermietung oder WEG-Beschluss prüfen lassen?

Die Anwaltskanzlei Tank berät Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei rechtlichen Fragen rund um Beschlüsse, Nutzung und Verwaltung des Wohnungseigentums.

Stand: 03.10.2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.